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AGB

Informationen

AGB

Allgemeines:
Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall anders lautende Vereinbarungen getroffen werden, gelten für alle Rechtsgeschäfte aufgrund derer wir, Bienenhof Zillertal – Imkerei Eberharter, an der Bundesstrasse 137, A-6261 Strass im Zillertal, Waren an Kunden verkaufen die nachstehenden allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen.

Begriffsbestimmungen:
Diese Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten sowohl für Lieferverträge als auch für Kaufverträge. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe „Kunde, Preise, etc. „umfassen und meinen auch „Käufer, Kaufpreis, etc.“

Vertragsabschluss:
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Besteller sind nur dann wirksam, wenn diese von Bienenhof Zillertal – Imkerei Eberharter ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Die Angebote von Bienenhof Zillertal – Imkerei Eberharter sind unverbindlich und verpflichten Bienenhof Zillertal – Imkerei Eberharter nicht zur Annahme. Sämtliche Vertreter von Bienenhof Zillertal – Imkerei Eberharter sind nur berechtigt, Bienenhof Zillertal – Imkerei Eberharter im Rahmen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen zu verpflichten. An mündliche, mit den Vertretern getroffene Vereinbarungen ist Bienenhof Zillertal – Imkerei Eberharter nicht gebunden, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Sondervereinbarungen sind nur schriftlich wirksam und bedürfen der ausdrücklichen Annahme durch Bienenhof Zillertal – Imkerei Eberharter. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung durch Bienenhof Zillertal – Imkerei Eberharter oder durch tatsächliche Lieferung zustande. 

Gefahrtragung, Transportversicherung, Annahmeverzug:
Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung und bei Lieferung frei österreichische Grenze, wie bei Lieferung ab Werk – unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt und wer den Transport tatsächlich durchführt – auf den Besteller über, sobald die Ware im Werk dem Besteller bzw. dem Transporteur vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird. Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch und auf Kosten des Bestellers abgeschlossen. Gerät der Besteller in Annahmeverzug oder kann dem Besteller die Ware nicht ausgeliefert werden, weil diese die bedungenen Zahlungen nicht geleistet hat, so ist Bienenhof Zillertal – Imkerei Eberharter berechtigt, ab Beginn des Annahmeverzuges bzw. der Leistungsbereitschaft von Bienenhof Zillertal – Imkerei Eberharter die ortsübliche Standgebühr bzw. Lagergebühr als Entschädigung zu fordern und zwar unbeschadet darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche und der sonstigen Rechtsfolgen des Annahmeverzuges.

Gewährleistung, Schadenersatz und Produkthaftung:
a) Die Gewährleistungsfrist wird für Bienenhof Zillertal – Imkerei Eberharter nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung von Bienenhof Zillertal – Imkerei Eberharter ausdrücklich festgehalten sind. Die Produkte und Leistungen von Bienenhof Zillertal – Imkerei Eberharter sind sofort nach deren Übernahme vom Käufer zu überprüfen und Mängel sind unverzüglich schriftlich bzw. per E-mail zu melden. Verzug bei der Überprüfung und Beanstandung führt zum Verlust jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche. Die Weiterverarbeitung oder Veränderung der gelieferten Produkte gilt als Anerkennung der Ordungsmäßigkeit der Lieferung.

b) Der Besteller kann Schadenersatzansprüche nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz geltend machen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Besteller zu beweisen. Dies gilt insbesondere auch für Fälle des Lieferverzuges und mangelhafter Lieferung. Schadenersatzansprüche umfassen in jedem Fall nur die Kosten der reinen Schadensbehebung, nicht aber Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

c) Produkthaftungsansprüche für Sachschäden sind ausgeschlossen.

Schutzrechte:
Das Herstellungsverfahren und das Know-How der von Bienenhof Zillertal – Imkerei Eberharter gelieferten Waren und Produkte sind deren geistiges Eigentum und Unterliegen ihren Schutzrechten. Jede Übertretung, insbesondere die Produktion und/oder der Vertrieb von Waren von Bienenhof Zillertal – Imkerei Eberharter durch Dritte unter Verletzung deren Rechte wird gerichtlich verfolgt. Bienenhof Zillertal – Imkerei Eberharter weist ausdrücklich darauf hin, dass Bienenhof Zillertal – Imkerei Eberharter keinerlei Haftung für Waren übernimmt, die nicht aus deren Fertigung stammen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht:
Erfüllungsort ist für beide Teile an der Bundesstrasse 137, A-6261 Strass im Zillertal. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten (einschließlich Wechsel- oder Scheckforderungen) wird hiermit das für A-6020 Innsbruck sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Auf alle Streitigkeiten aus Verträgen ist materiell österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Nur für den Fall, dass die Vereinbarung der Anwendbarkeit österreichischen Rechtes unwirksam sein sollte (z.B. im Zuge einer Prozessführung in einem Staat, der „Dritten Welt“) ist subsidiär UN-Kaufrecht (Übereinkommen der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – Bundesgesetzblatt 1988/96) anzuwenden. Vertragssprache ist deutsch.

Bestimmungsänderungen:
Nachträgliche Änderungen vorstehender Bedingungen bleiben vorbehalten, wenn gesetzliche Maßnahmen oder Änderungen der Wirtschaftsverhältnisse dies notwendig erscheinen lassen.

Teilunwirksamkeit:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche wirksame, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der jeweils unwirksamen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.